2019 und 2020 sind die neuen Kernlehrpläne Geschichte und Gesellschaftslehre für alle Schulformen der Sekundarstufe 1 in Nordrhein-Westfalen erschienen. Diese bilden auf den ersten Blick eine wichtige Grundlage für das Handeln von Lehrpersonen, spielen aber nach einer empirischen Studie von Bodo v. Borries (2005) im Alltag aber keine große Rolle. Was also sind Lehrpläne und welche Funktionen erfüllen sie? Die letzte monographische Untersuchung („Geschichte amtlich“), die darauf eine Antwort zu finden suchte, stammt aus dem Jahr 1989, konnte also Kompetenzorientierung und Inklusion noch nicht berücksichtigen. Es ist also an der Zeit, sich Lehrplänen zuzuwenden und nach ihren Zielen, Aufgaben, Funktionen und nach ihrer Reichweite zu fragen. Wer macht also solche Pläne? In welchem Verhältnis stehen sie zur Fachwissenschaft, zur Fachdidaktik und zur Geschichts- und Erinnerungskultur? Und welche Folgen haben sie für Lehrpersonen, den Geschichtsunterricht, die Schulbücher und die Schülerinnen und Schüler?

Einführende Literatur:

  • Bernd Schönemann: Lehrpläne, Richtlinien, Bildungsstandards, In: Hilke Günther-Arndt/Meik Zülsdorf-Kersting (Hrsg.): Geschichtsdidaktik. Praxishandbuch für die Sekundarstufe I und II, Berlin 6. Aufl. 2014, S. 50–66.
  • Hans-Jürgen Pandel: Didaktische Konstruktion: Themen und Inhaltsbestimmung, in: ders.: Geschichtsdidaktik. Eine Theorie für die Praxis, Schwalbach/Ts. 2013, S. 179–205.
  • Joachim Rohlfes: Lehrpläne/Richtlinien/Curricula, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 48 (1997), S. 555–562.
  • Franziska Conrad: Vom Lehrplan zum Schulcurriculum, in: Michele Barricelli/Martin Lücke (Hrsg.): Handbuch Praxis des Geschichtsunterrichts, Bd. 2, Schwalbach/Ts. 2012, S. 386–400.