In einem sich stetig wandelnden Prozess wird insbesondere in der Praxis eine allumfassende Betrachtung gefordert. Dessen juristisches Verständnis ermöglicht eine zuverlässigere Einordnung im maritimen Wirtschaftsgeschehen und damit rechtssichere Beurteilungen und Gestaltungsmöglichkeiten der geschäftlichen Abläufe. Dabei kommt dem Öffentlichen Recht – vor allem im Hinblick auf internationale Determinanten - zunehmende Bedeutung zu. Ziel der Veranstaltung ist, dieses juristische Grundwissen in den relevanten Rechtsbereichen nahezubringen.

Die Veranstaltung beleuchtet in einem ersten Teil die allgemeinen Thematiken im Gesamtsystem Wasser und vermittelt deren juristische Entsprechung, somit zunächst Kenntnisse der einschlägigen Rechtsregime. Mit kurzen Ausführungen wird in die rechtlichen Grundlagen eingeführt. Dabei werden auch die dogmatischen Defizite sowie die geringe wissenschaftliche Durchdringung der Rechtsmaterie skizziert.

So besteht weiter Rechtsunsicherheit bereits in der Bestimmung der Rechtsinhalte und der Bedeutung grundlegender, da oft verwendeter Begrifflichkeiten (Hafen, öffentlicher Hafen, hafenaffines Gewerbe pp.). Dabei kommt deren Konturierung große praktische Bedeutung zu. Eingehend wird über die relevanten Rechtsrahmen berichtet und so einen unmittelbaren Zugang zu den dort normierten Gehalten ermöglicht. Vorgestellt werden die Kompetenztitel und somit die Regelungszuständigkeiten sowie die Verwaltungskompetenzen für die jeweiligen Elemente des Gesamtsystems Wasser; damit einhergehende, praktisch bedeutsame Problematiken werden gegenwärtig gemacht. In diesem Kontext wird auch auf den in Bearbeitung befindlichen, erstmalig in der Bundesrepublik verfassten Entwurf eines Landeshafengesetz NRW eingegangen und zentrale Regelungsgehalte (Begriffsklärungen, Widmung, Betrieb, Gebühren/Entgelte) diskutiert. Das hafenbezogene Recht erfährt auch sonst eine besondere Behandlung. Einbezogenen werden hier aufgrund der teils bereits institutionalisierten internationalen Verflechtungen zwischen Binnen- und Seehäfen und der global ausgerichteten Logistikketten auch Rechtsthemen, die sich um dieses Zusammenwirken in vielfältigen Formen ranken. Speziell zum Hafenrecht darf auch das Planungs- und Zulassungsrecht (Godorf-Entscheidungen) nicht fehlen, insbesondere die jüngst unternommenen Versuche des Bundesgesetzgebers, die Verfahren zu beschleunigen.

Den zweiten Teil abschließend wird auf die vielfältigen städtebaulichen Begehrlichkeiten hinsichtlich originär hafenaffin genutzter Flächen eingegangen, denen u. a. mit landesplanerischen Mitteln begegnet wird. Schließlich werden die einzelnen Akteure des Wassersystems – Schifffahrtstreibende, Hafenbetreiber, Anlieger bzw. Ansiedler im Hafenbereich pp.- behandelt und die sie betreffenden Rechtskreise näher beleuchtet. Es wird sich zeigen, dass die für sie geltenden Rechtsvorschriften deren Wirken erheblich bestimmt, so dass durch eine verlässliche Kenntnis der Rahmen regelmäßig beachtliche Handlungsmöglichkeiten erfolgsgerichtet genutzt werden können.     

Im abschließenden dritten Teil wird auf die sog. Hafensicherheit eingegangen, auch ein Rechtskreis, der auf internationales Recht zurückgeht und zwischenzeitlich national bzw. landesseitig umgesetzt wurde. So befasst sich das Hafensicherheitsrecht mit der Gefahrenvorsorge sowie der konkreten Umsetzung der Gefahrenabwehr in der Hafenwirtschaft. Im Mehr-Ebenen-System internationaler und nationaler Rechtsgrundlagen wird das rechtspraktische Wechselspiel von Eigensicherungs- und staatlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen erörtert. Schwerpunktmäßig wird der Bereich zum Schutze der Verkehrsinfrastruktur insb. der Häfen und Hafenanlagen vor Sabotageakten und terroristischen Übergriffen behandelt. Als Element der globalen Lieferkette ist der Verkehrsträger Seeschiff/ Schiff zentraler Gegenstand. Der Fokus liegt auf den in NRW implementierten Maßnahmen als Besonderheit privater und staatlicher Aufgabenzuweisung mit fachpraktischen Beispielen.