Die Kirche ist eine Glaubensgemeinschaft in Rechtsgestalt. Die rechtliche Struktur der Kirche bildet nach kirchlichem Selbstverständnis eine grundlegende Eigenschaft der in der Welt verfassten Kirche. Eine Kirche ohne Recht ist nach kirchlichem Verständnis nicht denkbar. Was diese rechtliche Struktur der Kirche ausmacht, wird in der Veranstaltung anhand ausgewählter Fragestellungen bearbeitet.