Die Kirche ist eine Glaubensgemeinschaft in Rechtsgestalt. Die
rechtliche Struktur der Kirche bildet nach kirchlichem Selbstverständnis
eine grundlegende Eigenschaft der in der Welt verfassten Kirche. Eine
Kirche ohne Recht ist nach kirchlichem Verständnis nicht denkbar. Was
diese rechtliche Struktur der Kirche ausmacht, wird in der Veranstaltung
anhand ausgewählter Fragestellungen bearbeitet.
- Lehrende(r): Hahn Prof. Dr. Judith