Im Jahr 2009 wurde die sogenannte UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet, die alle ratifizierenden Nationen, darunter auch Deutschland, dazu verpflichtet, die Belange und Inklusion von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben. Mehr als eine Dekade später stellen wir uns jetzt im Seminar die Frage: Klappt es denn? Sind Menschen mit Behinderung besser im Arbeitsmarkt integriert bzw. inkludiert und wo liegt denn der Unterschied zwischen diesen Begriffen? Und ab wann ist man eigentlich „behindert“?

In diesem Seminar beschäftigen wir uns mit all den Fragen und rücken dazu die beruflichen Teilhabestrukturen von Menschen mit Behinderung in den Fokus.