Im modernen Verfassungsstaat ist die politische Ordnung an Grundprinzipien, formale Regeln und Strukturen gebunden, die die Errringung und Ausübung politischer Macht sowie die Herstellung und Ausgestaltung kollektiv verbindlicher Entscheidnungen regulieren sollen. Die Legitimität der Herrschaft wird auch an die Beachtung rechtliche Vorgaben gebunden.
Recht reguliert aber nicht nur politische Prozesse, es wird auch durch politische Prozesse gestaltet.
In der Vorlesung werden Theorien des Rechts und des Staates in Bezug zueinander gesetzt; zentrale Konzepte, wie das der Verfassungsstaatlichkeit, der Volkssouveränität, der Rechtsstaatlichkeit sowie die Legitimationsbedingungen politischer Herrschaft werden anhand dieser Ansätze erarbeitet, Beziehungen und Spannungesfelder zwischen ihnen werden diskutiert und am Beispiel der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland plausibilisiert. Das Spektrum reicht von der Frage danach, was Recht ist und warum ihm gefolgt werden sollte bis zu den sich verändernden Bedingungen für Politik und Recht in einer digitalisierten Welt.