Im modernen Verfassungsstaat ist die politische Ordnung an
Grundprinzipien, formale Regeln und Strukturen gebunden, die die
Errringung und Ausübung politischer Macht sowie die Herstellung und
Ausgestaltung kollektiv verbindlicher Entscheidnungen regulieren sollen.
Die Legitimität der Herrschaft wird auch an die Beachtung rechtliche
Vorgaben gebunden.
Recht reguliert aber nicht nur politische Prozesse, es wird auch durch politische Prozesse gestaltet.
In
der Vorlesung werden Theorien des Rechts und des Staates in Bezug
zueinander gesetzt; zentrale Konzepte, wie das der
Verfassungsstaatlichkeit, der Volkssouveränität, der Rechtsstaatlichkeit
sowie die Legitimationsbedingungen politischer Herrschaft werden anhand
dieser Ansätze erarbeitet, Beziehungen und Spannungesfelder zwischen
ihnen werden diskutiert und am Beispiel der freiheitlich demokratischen
Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland plausibilisiert. Das
Spektrum reicht von der Frage danach, was Recht ist und warum ihm
gefolgt werden sollte bis zu den sich verändernden Bedingungen für
Politik und Recht in einer digitalisierten Welt.
- Lehrende(r): Annette Förster
- Lehrende(r): Thomas Herrmann
- Lehrende(r): Stefan Kohl