Sozialpolitische Reformen – wie beispielsweise die Einführung des Bürgergelds auf Bundesebene oder die Einrichtung einer Beratungsstelle für Menschen mit Fluchterfahrung auf kommunaler Ebene – lassen sich als Ergebnis politischer Prozesse der Durchsetzung von widerstreitenden Interessen interpretieren. Im Zentrum der Lehrveranstaltung steht die Frage, inwiefern, wie und mit welchem Erfolg Bedarfs- und Interessenlagen von sozial benachteiligten Menschen in sozialpolitische Reformprozesse eingebracht werden (können). Ebenfalls wird analysiert, welche Rolle Akteur:innen der Sozialen Arbeit bei der Vertretung dieser so genannten „schwachen Interessen“ spielen. Dazu werden u.a. konzeptionelle Zugänge und empirische Erkenntnisse aus dem aktuell laufenden, landesgeförderten Verbundprojekt DemSoz (https://demsoz.web.th-koeln.de/) diskutiert. Das Seminar verknüpft Lehre mit aktueller Forschung und wird Brücken schlagen zwischen der vergleichenden Wohlfahrtstaatsforschung und der Sozialen Arbeit. Möglichkeiten und Grenzen einer politischen Vertretung der Interessen sozial benachteiligter Menschen (begleitet) durch Soziale Arbeit werden herausgearbeitet.