Falsche und unfähige Lehrer hielt Martin Luther für eine Strafe Gottes. In diesem Blockseminar zur exemplarischen Textanalyse sehen wir uns zwei zentrale Texte des Reformators an, in denen er in aller Deutlichkeit sagt, was gute Schulen und Lehrer ausmachen sollte. Bei Kirchen- und Schulvisitationen hatte er zuvor erlebt, wie ungebildet örtliche Schulmeister oft waren.
Im Fokus des Seminars stehen zwei programmatische Schriften. 1.: „An die Ratsherren aller Städte deutschen Landes, daß sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen“ (WA 15, 9 bis 53). Dieser Text aus dem Jahr 1524 wurde oft als „eigentlicher Stiftungsbrief der Gymnasien“ bezeichnet, was aus heutiger Sicht nicht zu halten ist. 2.: In seiner Predigt „Dass man Kinder zur Schule halten solle“ (WA 30/II, 517 bis 588) verteidigt er 1530 die klassische Bildung gegen den Vorwurf namhafter Zeitgenossen, dass Gelehrsamkeit schädlich sei.
Zur Vorbereitung eignet sich der Artikel zum Stichwort „Bildung“ im Luther-Lexikon (Leppin, Volker und Schneider-Ludorff, Gury (Hrsg.): Das Luther-Lexikon. Regensburg 2014), das zum Präsenzbestand der UB gehört. Vier Wochen vor Beginn des Blockseminars finden Sie im zugehörigen Moodle-Kursraum Quell- und Sekundärtexte sowie Literaturangaben. WA steht für die Weimarer Ausgabe von Luther Werken, die auch online verfügbar ist: http://www.lutherdansk.dk/WA/D.%20Martin%20Luthers%20Werke,%20Weimarer%20Ausgabe%20-%20WA.htm
- Lehrende(r): Jörg Zimmer