Leitungskräfte im sozialen Feld brauchen professionelle Kompetenz in Fach- und gleichermaßen in Finanzfragen. Dafür sind integrierte ökonomische Planungs-, Steuerungs- und Handlungskenntnisse unerlässlich.

Hierzu gehören insbesondere Wissen über Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten. Finanzierungsarten: Wer finanziert was wie? Haushaltsgrundsätze des Staates und der Kostenträger. Finanzierungsprozesse: Was ist zu tun, um Mittel zu erhalten? Wonach richten sich Förderung und Entgelte (rechtliche Grundlagen)? Was sind die Pflichten des Trägers sozialer Einrichtungen?

 


Entwickelte Wohlfahrtsstaatlichkeit ist eine zentrale Errungenschaft westlicher Industriegesellschaften. Dabei ist die vermeintliche oder tatsächliche „Krise“ des Sozialstaates ein Dauerbrenner in der politischen Diskussion. Gleichzeitig zeigt sich der Wohlfahrtsstaat – etwa in der Corona-Pandemie – als wichtiger Krisenbewältigungsmechanismus. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die historische Entstehung und Entwicklung, die Leitprinzipien und die aktuellen Umbrüche des deutschen Wohlfahrtsstaates. Inwiefern gibt es einen spezifisch deutschen Weg der Wohlfahrtsstaatlichkeit, und wie kann dieser erklärt werden? Welche Logik, welche Tendenzen lassen sich im Umbau des deutschen Wohlfahrtsstaates im Rahmen europäischer und globaler Entwicklungsprozesse feststellen? Schwerpunktmäßig werden wir uns mit Theorieperspektiven der vergleichenden Wohlfahrtstaatsforschung, mit der konkreten institutionellen Ausgestaltung wichtiger Felder der deutschen Sozialpolitik (z.B. Alterssicherung, Gesundheit, Unterstützung bei Arbeitslosigkeit, Mindestsicherung, Familienpolitik, Altenhilfe und Pflege) sowie aktuellen Entwicklungstendenzen und Zukunftsaussichten beschäftigen. Ziel der Veranstaltung ist es, die Seminarteilnehmer*innen zu befähigen, aktuelle Entwicklungen und Streitfragen der deutschen Sozialpolitik besser verstehen und vor dem Hintergrund verschiedener „analytischer Brillen“ der politikwissenschaftlichen Wohlfahrtsstaatsforschung einordnen zu können - nicht zuletzt im Hinblick auf ihre Konsequenzen für die Praxis der Sozialen Arbeit.

In dienstleistungstheoretischer Perspektive ist Soziale Arbeit als personenbezogene, soziale Dienstleistung zu fassen; diejenigen, die Soziale Arbeit in Anspruch nehmen, sie also „nutzen“, werden als Nutzer*innen konzipiert. Diesen wird gemäß einer solchen Perspektive eine zentrale Rolle zugeschrieben, denn ohne ihre Herstellungsleistungen können die sich als Ko-Produktion vollziehenden Dienstleistungen nicht erbracht werden.

Anschließend an (begriffs-)theoretische Bestimmungs- und Einordnungsversuche wesentlicher Elemente einer dienstleistungstheoretischen Perspektive werden wir im Seminar, auch auf der Basis verschiedener Studien aus dem Bereich der Nutzer*innenforschung, den Fragen nachgehen, wie diejenigen, die Soziale Arbeit in Anspruch nehmen, diese nutzen, welchen Gebrauchswert, sprich Nutzen, sie Sozialer Arbeit zuschreiben und welche Gründe zu einer Nicht-Nutzung führen können.