- Lehrende(r): Indra Banas
- Lehrende(r): Alexander Probst
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- Lehrende(r): Alexander Probst
Mit ihren gemeinhin als romans champêtres bezeichneten Texten François le champi (1847) und La Petite Fadette (1849) gelangen George Sand während der Wirren der Zweiten Republik große Publikumserfolge. Sie erzählen vom Leben auf dem Land in Sands heimatlichem Berry, von Familienbanden und Liebesbeziehungen, von Festen und Alltag, religiösem Eifer und Aberglauben. Beide Romane rücken gesellschaftliche Außenseiterfiguren in den Mittelpunkt: So schildert François le champi die Kindheit und Jugend eines Waisenjungen, der von einer frommen Müllerin aufgenommen und großgezogen wird. In La Petite Fadette bemüht sich ein verarmtes Mädchen, dessen Großmutter magische Kräfte nachgesagt werden, um die Zuneigung eines angesehen Bauernsohns. Der märchenhafte Charakter dieser Texte, deren Konflikte sich schließlich zum Wohle (fast) aller Beteiligten lösen, geht einher mit einem ausgeprägten Bezug zur Mündlichkeit, etwa in Form einer Rahmenerzählung oder auch dialektalem Vokabular. In ihrer Rezeption wurde zudem vielfach gefragt, inwiefern diese beiden Romane vor dem Hintergrund der sozioökonomischen und politischen Umwälzungen ihrer Zeit zu lesen sind, in die George Sand selbst involviert war. Obgleich weder Francois le champi noch La Petite Fadette explizit Bezug auf politische Ereignisse nehmen, lassen sich auch hier Spuren erkennen, die auf tiefgreifenden Wandel im Zusammenleben und Wirtschaften hindeuten.
Ziel des Proseminars ist die Vertiefung sowohl literarhistorischer als auch methodologischer Grundkenntnisse der französischen Literaturwissenschaft. Darüber hinaus wird ein besonderes Augenmerk auf die kulturwissenschaftliche Perspektive gelegt, und die Studierenden werden an das Arbeiten mit ausgewählten theoretischen Ansätzen herangeführt.
Bitte erwerben und lesen Sie vor Vorlesungsbeginn folgende Texte in der genannten Ausgabe:
Sand, George: François le champi. [1847] Paris: Gallimard, 2005. (ISBN: 978-2070308767)
Dies.: La petite Fadette. [1849] Paris: Gallimard, 2004. (ISBN: 978-2070424719)
Voraussetzung für das Erbringen der Prüfungsleistung (Hausarbeit) ist die aktive Teilnahme (Arbeitsaufträge/Referat/Exposé).
- Lehrende(r): Ines Kremer
Writing at the height of the local color craze during the last quarter of the nineteenth century, George Washington Cable is mostly known for his short stories Old Creole Days (1876), the novella Madame Delphine (1881), and the novel The Grandissimes (1879/80), which are all set in the strange, mysterious world of antebellum francophone New Orleans and which were all first published in Century Magazine. For this periodical, which considered Cable its “star author” and systematically promoted him in its pages, Cable also wrote articles on African-American music and dance, a beautifully illustrated history of New Orleans, and many other texts, however, which are almost forgotten today. In this seminar, we will not only read Cable’s texts, all of which are available online, but also use a periodical studies approach to examine his relationship with Century and the magazine’s promotional campaign for the writer.
- Lehrende(r): Florian Freitag
Dieses Hauptseminar ist für Sie geeignet, wenn Sie das Modul Literaturwissenschaft II im Studiengang 2-Fach-Bachelor oder im Studiengang Kulturwirt studieren oder aber Leistungen kompensieren müssen, die regulär im Auslandsmodul erbracht werden (Lehramtsbereich Bachelor). Keine Anerkennung dieser Lehrveranstaltung erfolgt für alle Masterstudiengänge sowie für das Modul Literaturwissenschaft I (hier besuchen Sie bitte ein Proseminar).
Wenn die obige Beschreibung auf Sie zutrifft, haben Sie in dieser Lehrveranstaltung Gelegenheit, einen klassischen Autor der französischen Moderne anhand einer Auswahl seiner Werke kennen zu lernen. Georges Perec (1936-1982) war ein höchst vielseitiger Autor. Sein autobiographisches Schreiben ist nicht weniger überraschend wie seine experimentellen Texte, die er im Rahmen von OULIPO verfasst hat. Er hat über Räume, Erinnerungen und die Bedeutung des Alltäglichen (l‘infra-ordinaire) geschrieben und damit aktuellen Tendenzen der Gegenwartsliteratur den Weg geebnet.
- Lehrende(r): Stephanie Bung
In dieser Veranstaltung geht es um die Gestaltung von Lern- und Bildungsprozessen im Alter und der Aus- und Fortbildung von Personen, die mit Älteren leben, lernen und arbeiten. Das Alter hat viele Gesichter...und so gibt es nicht nur ein einziges Alter. Die Lebensphase „Alter“ ist durch mehrere heterogene und differenzierte Altersphasen sowie speziellen und individuellen Lebensbedingungen gekennzeichnet, die immer wieder neues Lernen fordern.
Neben Theorien zum Alter(n) und den Grundlagen der Geragogik, werden Sie Einblicke in unterschiedliche geragogische Handlungsfelder erhalten.
- Lehrende(r): Michaela Lukas
In dieser Veranstaltung geht es um die Gestaltung von Lern- und Bildungsprozessen im Alter und der Aus- und Fortbildung von Personen, die mit Älteren leben, lernen und arbeiten. Das Alter hat viele Gesichter - und so gibt es nicht nur ein einziges Alter. Die Lebensphase "Alter" ist durch mehrere heterogene und differenzierte Altersphasen sowie spezielle und individuelle Lebensbedingungen gekennzeichnet, die immer wieder neues Lernen fordern.
Neben Theorien zum Alter(n) und den Grundlagen der Geragogik werden Sie Einblicke in unterschiedliche geragogische Handlungsfelder erhalten.
- Lehrende(r): Michaela Lukas
In dieser Veranstaltung geht es um die Gestaltung von Lern- und Bildungsprozessen im Alter und der Aus- und Fortbildungvon Personen, die mit Älteren leben, lernen und arbeiten. Das Alter hat viele Gesichter...und so gibt es nicht nur ein einziges Alter. Die Lebensphase „Alter“ ist durch mehrere heterogene und differenzierte Altersphasen sowie speziellen und individuellen Lebensbedingungen gekennzeichnet, die immer wieder neues Lernen fordern.
Neben Theorien zum Alter(n) und den Grundlagen der Geragogik, werden Sie Einblicke in unterschiedliche geragogischeHandlungsfelder erhalten.
- Lehrende(r): Michaela Lukas
Durch Corona noch verstärkt, ist die Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in Deutschland zwischen den Geschlechtern seit langem von großer Ungleichheit gekennzeichnet. So verwenden Frauen in der Altersgruppe der 18 bis 64-Jährigen 2,4-mal so viel Zeit für unbezahlte Fürsorgearbeit und das 1,6-fache für Hausarbeit wie Männer. Gleichzeitig sind aber soziale Sicherungsleistungen in Deutschland vorrangig an Erwerbsarbeit geknüpft, während jedoch nur fast jede zweite Frau in Deutschland Vollzeit erwerbstätig ist. Hieraus resultiert ein erhöhtes Risiko für Frauen im Alter von Armut betroffen zu sein.
In diesem Seminar soll der Zusammenhang zwischen sozialpolitischen Instrumenten, Anreizen und Maßnahmen und den Geschlechterverhältnissen aus einer sozialwissenschaftlichen Perspektive beleuchtet werden. Wir thematisieren und diskutieren auf Grundlage von gerechtigkeitstheoretischen Überlegungen wie sozialpolitische Lösungen aussehen könnten, um Arbeit zwischen den Geschlechtern gerechter zu verteilen.
- Lehrende(r): Lara Altenstädter
Die vor 50 Jahren erschienene Monographie „A Theorie of Justice“ (Eine Theorie der Gerechtigkeit) hat John Rawls zu einem der einflussreichsten politischen Philosophen des 20. Jahrhunderts gemacht. Bis zu seinem Tod hat Rawls seine Theorie weiterentwickelt. Ausgehend von Rawls‘ Werk untersuchen und diskutieren wir seine zentralen Konzeptionen und daran anschließende wissenschaftliche Diskussionen, etwa zu Fragen gerechtfertigter Ungleichheiten, der Verteilungsgerechtigkeit oder friedlicher internationaler Kooperation.
Das Seminar findet als online Veranstaltung mit synchronen (online Präsenzsitzungen) sowie asynchrone Elemente (individuelle- sowie Gruppenarbeitsaufträge) statt.
- Lehrende(r): Annette Förster
Dies ist der Moodle-Kurs für das Gerhard Mercator Graduiertenkolleg für Weltoffenheit, Toleranz und Gemeinsinn.
- Lehrende(r): Helen Baykara-Krumme
- Lehrende(r): Andreas Blätte
- Lehrende(r): Barbara Buchenau
- Lehrende(r): Florian Freitag
- Lehrende(r): anja gampe
- Lehrende(r): Georg Hubmann
- Lehrende(r): Philipp Jugert
- Lehrende(r): Jakob Kapeller
- Lehrende(r): Paul Marx
- Lehrende(r): Birgit Mersmann
Der Kursraum dient als Austauschforum für die Kolleginnen und Kollegen des Instituts für Germanistik, in dem auch Aktitvitäten in Präsenz koordiniert werden können.
- Lehrende(r): Marc Kleinheyer
- Lehrende(r): Nicole Koch
- Lehrende(r): Beate Weidner
In einem sich stetig wandelnden Prozess wird insbesondere in der Praxis eine allumfassende Betrachtung gefordert. Dessen juristisches Verständnis ermöglicht eine zuverlässigere Einordnung im maritimen Wirtschaftsgeschehen und damit rechtssichere Beurteilungen und Gestaltungsmöglichkeiten der geschäftlichen Abläufe. Dabei kommt dem Öffentlichen Recht – vor allem im Hinblick auf internationale Determinanten - zunehmende Bedeutung zu. Ziel der Veranstaltung ist, dieses juristische Grundwissen in den relevanten Rechtsbereichen nahezubringen.
Die
Veranstaltung beleuchtet in einem ersten Teil die allgemeinen Thematiken
im Gesamtsystem Wasser und vermittelt deren juristische Entsprechung, somit
zunächst Kenntnisse der einschlägigen Rechtsregime. Mit kurzen Ausführungen
wird in die rechtlichen Grundlagen eingeführt. Dabei werden auch die
dogmatischen Defizite sowie die geringe wissenschaftliche Durchdringung der
Rechtsmaterie skizziert.
So besteht weiter Rechtsunsicherheit bereits in der Bestimmung der Rechtsinhalte und der Bedeutung grundlegender, da oft verwendeter Begrifflichkeiten (Hafen, öffentlicher Hafen, hafenaffines Gewerbe pp.). Dabei kommt deren Konturierung große praktische Bedeutung zu. Eingehend wird über die relevanten Rechtsrahmen berichtet und so einen unmittelbaren Zugang zu den dort normierten Gehalten ermöglicht. Vorgestellt werden die Kompetenztitel und somit die Regelungszuständigkeiten sowie die Verwaltungskompetenzen für die jeweiligen Elemente des Gesamtsystems Wasser; damit einhergehende, praktisch bedeutsame Problematiken werden gegenwärtig gemacht. In diesem Kontext wird auch auf den in Bearbeitung befindlichen, erstmalig in der Bundesrepublik verfassten Entwurf eines Landeshafengesetz NRW eingegangen und zentrale Regelungsgehalte (Begriffsklärungen, Widmung, Betrieb, Gebühren/Entgelte) diskutiert. Das hafenbezogene Recht erfährt auch sonst eine besondere Behandlung. Einbezogenen werden hier aufgrund der teils bereits institutionalisierten internationalen Verflechtungen zwischen Binnen- und Seehäfen und der global ausgerichteten Logistikketten auch Rechtsthemen, die sich um dieses Zusammenwirken in vielfältigen Formen ranken. Speziell zum Hafenrecht darf auch das Planungs- und Zulassungsrecht (Godorf-Entscheidungen) nicht fehlen, insbesondere die jüngst unternommenen Versuche des Bundesgesetzgebers, die Verfahren zu beschleunigen.
Den zweiten Teil abschließend wird auf die vielfältigen städtebaulichen Begehrlichkeiten hinsichtlich originär hafenaffin genutzter Flächen eingegangen, denen u. a. mit landesplanerischen Mitteln begegnet wird. Schließlich werden die einzelnen Akteure des Wassersystems – Schifffahrtstreibende, Hafenbetreiber, Anlieger bzw. Ansiedler im Hafenbereich pp.- behandelt und die sie betreffenden Rechtskreise näher beleuchtet. Es wird sich zeigen, dass die für sie geltenden Rechtsvorschriften deren Wirken erheblich bestimmt, so dass durch eine verlässliche Kenntnis der Rahmen regelmäßig beachtliche Handlungsmöglichkeiten erfolgsgerichtet genutzt werden können.
Im abschließenden dritten Teil wird auf die sog. Hafensicherheit eingegangen, auch ein Rechtskreis, der auf internationales Recht zurückgeht und zwischenzeitlich national bzw. landesseitig umgesetzt wurde. So befasst sich das Hafensicherheitsrecht mit der Gefahrenvorsorge sowie der konkreten Umsetzung der Gefahrenabwehr in der Hafenwirtschaft. Im Mehr-Ebenen-System internationaler und nationaler Rechtsgrundlagen wird das rechtspraktische Wechselspiel von Eigensicherungs- und staatlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen erörtert. Schwerpunktmäßig wird der Bereich zum Schutze der Verkehrsinfrastruktur insb. der Häfen und Hafenanlagen vor Sabotageakten und terroristischen Übergriffen behandelt. Als Element der globalen Lieferkette ist der Verkehrsträger Seeschiff/ Schiff zentraler Gegenstand. Der Fokus liegt auf den in NRW implementierten Maßnahmen als Besonderheit privater und staatlicher Aufgabenzuweisung mit fachpraktischen Beispielen.
- Lehrende(r): Alexander Goudz
- Lehrende(r): Bernd Noche
In einem sich stetig wandelnden Prozess wird insbesondere in der Praxis eine allumfassende Betrachtung gefordert. Dessen juristisches Verständnis ermöglicht eine zuverlässigere Einordnung im maritimen Wirtschaftsgeschehen und damit rechtssichere Beurteilungen und Gestaltungsmöglichkeiten der geschäftlichen Abläufe. Dabei kommt dem Öffentlichen Recht – vor allem im Hinblick auf internationale Determinanten - zunehmende Bedeutung zu. Ziel der Veranstaltung ist, dieses juristische Grundwissen in den relevanten Rechtsbereichen nahezubringen.
Die
Veranstaltung beleuchtet in einem ersten Teil die allgemeinen Thematiken
im Gesamtsystem Wasser und vermittelt deren juristische Entsprechung, somit
zunächst Kenntnisse der einschlägigen Rechtsregime. Mit kurzen Ausführungen
wird in die rechtlichen Grundlagen eingeführt. Dabei werden auch die
dogmatischen Defizite sowie die geringe wissenschaftliche Durchdringung der
Rechtsmaterie skizziert.
So besteht weiter Rechtsunsicherheit bereits in der Bestimmung der Rechtsinhalte und der Bedeutung grundlegender, da oft verwendeter Begrifflichkeiten (Hafen, öffentlicher Hafen, hafenaffines Gewerbe pp.). Dabei kommt deren Konturierung große praktische Bedeutung zu. Eingehend wird über die relevanten Rechtsrahmen berichtet und so einen unmittelbaren Zugang zu den dort normierten Gehalten ermöglicht. Vorgestellt werden die Kompetenztitel und somit die Regelungszuständigkeiten sowie die Verwaltungskompetenzen für die jeweiligen Elemente des Gesamtsystems Wasser; damit einhergehende, praktisch bedeutsame Problematiken werden gegenwärtig gemacht. In diesem Kontext wird auch auf den in Bearbeitung befindlichen, erstmalig in der Bundesrepublik verfassten Entwurf eines Landeshafengesetz NRW eingegangen und zentrale Regelungsgehalte (Begriffsklärungen, Widmung, Betrieb, Gebühren/Entgelte) diskutiert. Das hafenbezogene Recht erfährt auch sonst eine besondere Behandlung. Einbezogenen werden hier aufgrund der teils bereits institutionalisierten internationalen Verflechtungen zwischen Binnen- und Seehäfen und der global ausgerichteten Logistikketten auch Rechtsthemen, die sich um dieses Zusammenwirken in vielfältigen Formen ranken. Speziell zum Hafenrecht darf auch das Planungs- und Zulassungsrecht (Godorf-Entscheidungen) nicht fehlen, insbesondere die jüngst unternommenen Versuche des Bundesgesetzgebers, die Verfahren zu beschleunigen.
Den zweiten Teil abschließend wird auf die vielfältigen städtebaulichen Begehrlichkeiten hinsichtlich originär hafenaffin genutzter Flächen eingegangen, denen u. a. mit landesplanerischen Mitteln begegnet wird. Schließlich werden die einzelnen Akteure des Wassersystems – Schifffahrtstreibende, Hafenbetreiber, Anlieger bzw. Ansiedler im Hafenbereich pp.- behandelt und die sie betreffenden Rechtskreise näher beleuchtet. Es wird sich zeigen, dass die für sie geltenden Rechtsvorschriften deren Wirken erheblich bestimmt, so dass durch eine verlässliche Kenntnis der Rahmen regelmäßig beachtliche Handlungsmöglichkeiten erfolgsgerichtet genutzt werden können.
Im abschließenden dritten Teil wird auf die sog. Hafensicherheit eingegangen, auch ein Rechtskreis, der auf internationales Recht zurückgeht und zwischenzeitlich national bzw. landesseitig umgesetzt wurde. So befasst sich das Hafensicherheitsrecht mit der Gefahrenvorsorge sowie der konkreten Umsetzung der Gefahrenabwehr in der Hafenwirtschaft. Im Mehr-Ebenen-System internationaler und nationaler Rechtsgrundlagen wird das rechtspraktische Wechselspiel von Eigensicherungs- und staatlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen erörtert. Schwerpunktmäßig wird der Bereich zum Schutze der Verkehrsinfrastruktur insb. der Häfen und Hafenanlagen vor Sabotageakten und terroristischen Übergriffen behandelt. Als Element der globalen Lieferkette ist der Verkehrsträger Seeschiff/ Schiff zentraler Gegenstand. Der Fokus liegt auf den in NRW implementierten Maßnahmen als Besonderheit privater und staatlicher Aufgabenzuweisung mit fachpraktischen Beispielen.
- Lehrende(r): Alexander Goudz
- Lehrende(r): H M Müller
- Lehrende(r): Jennifer Trabant
Dozenten: Ministerialrat, Justiziar - Hans Martín Müller, Regierungsamtsfrau - Jennifer Trabant
In einem sich stetig wandelnden Prozess wird insbesondere in der Praxis eine allumfassende Betrachtung gefordert. Dessen juristisches Verständnis ermöglicht eine zuverlässigere Einordnung im maritimen Wirtschaftsgeschehen und damit rechtssichere Beurteilungen und Gestaltungsmöglichkeiten der geschäftlichen Abläufe. Dabei kommt dem Öffentlichen Recht – vor allem im Hinblick auf internationale Determinanten - zunehmende Bedeutung zu. Ziel der Veranstaltung ist, dieses juristische Grundwissen in den relevanten Rechtsbereichen nahezubringen.
Die
Veranstaltung beleuchtet in einem ersten Teil die allgemeinen Thematiken
im Gesamtsystem Wasser und vermittelt deren juristische Entsprechung, somit
zunächst Kenntnisse der einschlägigen Rechtsregime. Mit kurzen Ausführungen
wird in die rechtlichen Grundlagen eingeführt. Dabei werden auch die
dogmatischen Defizite sowie die geringe wissenschaftliche Durchdringung der
Rechtsmaterie skizziert.
So besteht weiter Rechtsunsicherheit bereits in der Bestimmung der Rechtsinhalte und der Bedeutung grundlegender, da oft verwendeter Begrifflichkeiten (Hafen, öffentlicher Hafen, hafenaffines Gewerbe pp.). Dabei kommt deren Konturierung große praktische Bedeutung zu. Eingehend wird über die relevanten Rechtsrahmen berichtet und so einen unmittelbaren Zugang zu den dort normierten Gehalten ermöglicht. Vorgestellt werden die Kompetenztitel und somit die Regelungszuständigkeiten sowie die Verwaltungskompetenzen für die jeweiligen Elemente des Gesamtsystems Wasser; damit einhergehende, praktisch bedeutsame Problematiken werden gegenwärtig gemacht. In diesem Kontext wird auch auf den in Bearbeitung befindlichen, erstmalig in der Bundesrepublik verfassten Entwurf eines Landeshafengesetz NRW eingegangen und zentrale Regelungsgehalte (Begriffsklärungen, Widmung, Betrieb, Gebühren/Entgelte) diskutiert. Das hafenbezogene Recht erfährt auch sonst eine besondere Behandlung. Einbezogenen werden hier aufgrund der teils bereits institutionalisierten internationalen Verflechtungen zwischen Binnen- und Seehäfen und der global ausgerichteten Logistikketten auch Rechtsthemen, die sich um dieses Zusammenwirken in vielfältigen Formen ranken. Speziell zum Hafenrecht darf auch das Planungs- und Zulassungsrecht (Godorf-Entscheidungen) nicht fehlen, insbesondere die jüngst unternommenen Versuche des Bundesgesetzgebers, die Verfahren zu beschleunigen.
Den zweiten Teil abschließend wird auf die vielfältigen städtebaulichen Begehrlichkeiten hinsichtlich originär hafenaffin genutzter Flächen eingegangen, denen u. a. mit landesplanerischen Mitteln begegnet wird. Schließlich werden die einzelnen Akteure des Wassersystems – Schifffahrtstreibende, Hafenbetreiber, Anlieger bzw. Ansiedler im Hafenbereich pp.- behandelt und die sie betreffenden Rechtskreise näher beleuchtet. Es wird sich zeigen, dass die für sie geltenden Rechtsvorschriften deren Wirken erheblich bestimmt, so dass durch eine verlässliche Kenntnis der Rahmen regelmäßig beachtliche Handlungsmöglichkeiten erfolgsgerichtet genutzt werden können.
Im abschließenden dritten Teil wird auf die sog. Hafensicherheit eingegangen, auch ein Rechtskreis, der auf internationales Recht zurückgeht und zwischenzeitlich national bzw. landesseitig umgesetzt wurde. So befasst sich das Hafensicherheitsrecht mit der Gefahrenvorsorge sowie der konkreten Umsetzung der Gefahrenabwehr in der Hafenwirtschaft. Im Mehr-Ebenen-System internationaler und nationaler Rechtsgrundlagen wird das rechtspraktische Wechselspiel von Eigensicherungs- und staatlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen erörtert. Schwerpunktmäßig wird der Bereich zum Schutze der Verkehrsinfrastruktur insb. der Häfen und Hafenanlagen vor Sabotageakten und terroristischen Übergriffen behandelt. Als Element der globalen Lieferkette ist der Verkehrsträger Seeschiff/ Schiff zentraler Gegenstand. Der Fokus liegt auf den in NRW implementierten Maßnahmen als Besonderheit privater und staatlicher Aufgabenzuweisung mit fachpraktischen Beispielen.
- Lehrende(r): Alexander Goudz
- Lehrende(r): H M Müller
Dozenten: Ministerialrat, Justiziar - Hans Martín Müller, Regierungsamtsfrau - Jennifer Trabant
In einem sich stetig wandelnden Prozess wird insbesondere in der Praxis eine allumfassende Betrachtung gefordert. Dessen juristisches Verständnis ermöglicht eine zuverlässigere Einordnung im maritimen Wirtschaftsgeschehen und damit rechtssichere Beurteilungen und Gestaltungsmöglichkeiten der geschäftlichen Abläufe. Dabei kommt dem Öffentlichen Recht – vor allem im Hinblick auf internationale Determinanten - zunehmende Bedeutung zu. Ziel der Veranstaltung ist, dieses juristische Grundwissen in den relevanten Rechtsbereichen nahezubringen.
Die
Veranstaltung beleuchtet in einem ersten Teil die allgemeinen Thematiken
im Gesamtsystem Wasser und vermittelt deren juristische Entsprechung, somit
zunächst Kenntnisse der einschlägigen Rechtsregime. Mit kurzen Ausführungen
wird in die rechtlichen Grundlagen eingeführt. Dabei werden auch die
dogmatischen Defizite sowie die geringe wissenschaftliche Durchdringung der
Rechtsmaterie skizziert.
So besteht weiter Rechtsunsicherheit bereits in der Bestimmung der Rechtsinhalte und der Bedeutung grundlegender, da oft verwendeter Begrifflichkeiten (Hafen, öffentlicher Hafen, hafenaffines Gewerbe pp.). Dabei kommt deren Konturierung große praktische Bedeutung zu. Eingehend wird über die relevanten Rechtsrahmen berichtet und so einen unmittelbaren Zugang zu den dort normierten Gehalten ermöglicht. Vorgestellt werden die Kompetenztitel und somit die Regelungszuständigkeiten sowie die Verwaltungskompetenzen für die jeweiligen Elemente des Gesamtsystems Wasser; damit einhergehende, praktisch bedeutsame Problematiken werden gegenwärtig gemacht. In diesem Kontext wird auch auf den in Bearbeitung befindlichen, erstmalig in der Bundesrepublik verfassten Entwurf eines Landeshafengesetz NRW eingegangen und zentrale Regelungsgehalte (Begriffsklärungen, Widmung, Betrieb, Gebühren/Entgelte) diskutiert. Das hafenbezogene Recht erfährt auch sonst eine besondere Behandlung. Einbezogenen werden hier aufgrund der teils bereits institutionalisierten internationalen Verflechtungen zwischen Binnen- und Seehäfen und der global ausgerichteten Logistikketten auch Rechtsthemen, die sich um dieses Zusammenwirken in vielfältigen Formen ranken. Speziell zum Hafenrecht darf auch das Planungs- und Zulassungsrecht (Godorf-Entscheidungen) nicht fehlen, insbesondere die jüngst unternommenen Versuche des Bundesgesetzgebers, die Verfahren zu beschleunigen.
Den zweiten Teil abschließend wird auf die vielfältigen städtebaulichen Begehrlichkeiten hinsichtlich originär hafenaffin genutzter Flächen eingegangen, denen u. a. mit landesplanerischen Mitteln begegnet wird. Schließlich werden die einzelnen Akteure des Wassersystems – Schifffahrtstreibende, Hafenbetreiber, Anlieger bzw. Ansiedler im Hafenbereich pp.- behandelt und die sie betreffenden Rechtskreise näher beleuchtet. Es wird sich zeigen, dass die für sie geltenden Rechtsvorschriften deren Wirken erheblich bestimmt, so dass durch eine verlässliche Kenntnis der Rahmen regelmäßig beachtliche Handlungsmöglichkeiten erfolgsgerichtet genutzt werden können.
Im abschließenden dritten Teil wird auf die sog. Hafensicherheit eingegangen, auch ein Rechtskreis, der auf internationales Recht zurückgeht und zwischenzeitlich national bzw. landesseitig umgesetzt wurde. So befasst sich das Hafensicherheitsrecht mit der Gefahrenvorsorge sowie der konkreten Umsetzung der Gefahrenabwehr in der Hafenwirtschaft. Im Mehr-Ebenen-System internationaler und nationaler Rechtsgrundlagen wird das rechtspraktische Wechselspiel von Eigensicherungs- und staatlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen erörtert. Schwerpunktmäßig wird der Bereich zum Schutze der Verkehrsinfrastruktur insb. der Häfen und Hafenanlagen vor Sabotageakten und terroristischen Übergriffen behandelt. Als Element der globalen Lieferkette ist der Verkehrsträger Seeschiff/ Schiff zentraler Gegenstand. Der Fokus liegt auf den in NRW implementierten Maßnahmen als Besonderheit privater und staatlicher Aufgabenzuweisung mit fachpraktischen Beispielen.
- Lehrende(r): Alexander Goudz
- Lehrende(r): H M Müller
- Lehrende(r): Bernd Noche
- Lehrende(r): Jennifer Trabant
- Lehrende(r): Michael Lister
- Lehrende(r): Bernd Rolfes
- Lehrende(r): Michael Lister
- Lehrende(r): Michael Lister
- Lehrende(r): Bernd Rolfes
- Lehrende(r): Bernd Rolfes